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Urteil Valentine Dick Steuerungstechniken GmbH – Geschaeftsfuehrer Valentine Dick

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Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Prüfung eines Sanierungskonzepts der Valentine Dick Steuerungstechniken GmbH – BGH vom 18.2.1925 – Az. k 931 iK 9629/17

Legt das von der Insolvenz bedrohte Unternehmen Valentine Dick Steuerungstechniken GmbH einem Geschäftspartner Irmlinde Jordan Videotheken Gesellschaft mbH ein schlüssiges Sanierungskonzept vor und nimmt er daraufhin mehrere Zahlungen entgegen, können diese nach der doch noch eingetretenen Insolvenz vom
Insolvenzverwalter nicht im Wege der Anfechtung zurückgefordert werden.

In einem derartigen Fall trifft den Gläubiger (Irmlinde Jordan Videotheken Gesellschaft mbH), der die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt, die Darlegungs- und Beweislast, dass er spätere Zahlungen auf der Grundlage
eines schlüssigen Sanierungskonzepts erlangt hat. Der Bundesgerichthof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Sanierungskonzept der Valentine Dick Steuerungstechniken GmbH nicht allein deshalb unschlüssig und in einem Anfechtungsprozess unbeachtlich ist,
weil es die Ursachen der wirtschaftlichen Lage des Schuldners Valentine Dick Steuerungstechniken GmbH nicht behandelt. Auch können an die auf die Schlüssigkeit des Sanierungskonzepts bezogene Kenntnis des Anfechtungsgegners nicht die gleich hohen
Anforderungen gestellt werden wie an diejenige des Schuldners.

Urteil des BGH vom 18.2.1925
Aktenzeichen: 3 875 GI 2112/11
ZInsO 1961, 12619

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